
VERBRAUCHER- UND SPIELERSCHUTZ
1. Zutritt ab 21 Jahren – Jugendschutz gemäß § 6 JuSchG:
Der Zutritt zur Louisiana Spielhalle ist ausschließlich Personen gestattet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder EU-Führerschein) ist beim Betreten der Spielhalle unaufgefordert vorzulegen.
Personen unter 21 Jahren wird der Zutritt konsequent verweigert.
Diese Regelung dient dem erweiterten Jugendschutz sowie der Suchtprävention und basiert auf unserem Hausrecht sowie ggf. geltenden lokalen Bestimmungen.
2. Spieler- und Verbraucherschutz:
Wir setzen uns aktiv für den Schutz unserer Gäste ein und fördern ein sicheres und verantwortungsbewusstes Spielverhalten:
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Verantwortungsvolles Spielen: Glücksspiel kann süchtig machen. Bitte spielen Sie mit Maß und Verantwortung.
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Selbstsperre: Auf Wunsch können Sie sich jederzeit freiwillig vom Spielbetrieb ausschließen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Personal.
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OASIS-Spielersperrsystem: Unsere Spielhalle ist an das bundesweite Sperrsystem OASIS angeschlossen. Personen, die dort gesperrt sind, dürfen unsere Spielhalle nicht betreten.
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Hilfe bei Spielsucht: Im Eingangsbereich finden Sie Informationsmaterial und Kontakte zu Beratungsstellen wie der BZgA, Caritas, Diakonie oder spezialisierten Suchtkliniken.
3. Hausordnung:
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Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist in der gesamten Spielhalle untersagt.
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Auffälliges oder respektloses Verhalten führt zum sofortigen Hausverweis.
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Den Anweisungen unseres Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
4. Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet – insbesondere zur Altersüberprüfung, zur Einhaltung gesetzlicher Sperrpflichten und zum Schutz unserer Gäste – gemäß DSGVO und Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Wir bitten um verantwortungsvolles Spiel.
Ihr Team der Louisiana Spielhalle
Ingolstadt – Krumenauerstraße 52